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Rechtsprechung - Fristberechnung für Nachprüfungsanträge bei Anfechtung der Ausschreibung

VergaberechtZVB 2008/18ZVB 2008, 55 - 58 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 56 BVergG; § 64 BVergG; § 321 BVergG

Nachprüfungsanträge sind drei Tage bevor die Teilnahmeabgabefrist abläuft einzubringen. Der Tag an dem die Teilnahmeanträge spätestens eingebracht werden müssen, ist bei der Berechnung der Frist nach § 321 BVergG nicht mit einzurechnen.

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