Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob nach Angebotsöffnung vom Bieter im offenen Verfahren auf den benannten Subunternehmer verzichten werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 83 BVergG 2006; § 101 Abs 4 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob nach Angebotsöffnung vom Bieter im offenen Verfahren auf den benannten Subunternehmer verzichten werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 83 BVergG 2006; § 101 Abs 4 BVergG 2006
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