Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob ein gesonderter Feststellungsantrag zulässig ist, wenn bereits ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wurde.
Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG 2006
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob ein gesonderter Feststellungsantrag zulässig ist, wenn bereits ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wurde.
Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG 2006
Schlagwörter: