Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, welches Referenzprojekt in die Bewertung einzubeziehen ist, wenn der Bieter entgegen den Ausschreibungsvorgaben mehr als eine Referenz benennt.
Rechtsgrundlagen: § 123 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, welches Referenzprojekt in die Bewertung einzubeziehen ist, wenn der Bieter entgegen den Ausschreibungsvorgaben mehr als eine Referenz benennt.
Rechtsgrundlagen: § 123 BVergG 2006
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