Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob im offenen Verfahren eingeschränkt auf einzelne Teile des Angebots der Zuschlag erteilt werden darf.
Rechtsgrundlagen: § 130 BVergG 2006; § 133 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob im offenen Verfahren eingeschränkt auf einzelne Teile des Angebots der Zuschlag erteilt werden darf.
Rechtsgrundlagen: § 130 BVergG 2006; § 133 BVergG 2006
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