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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2007/35ZVB-LSK 2007, 153 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Eine auf unpräzise Formulierungen des Auftraggebers rückführbare Falschbezeichnung eines Abänderungsangebots als Alternativangebot begründet keine Vorwerfbarkeit. Maßgeblich ist der Grundsatz falsa demonstratio non nocet.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 BVergG 2006; § 82 Abs 1 BVergG 2006

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