Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Begründung einer Aufklärungspflicht Stellung und behandelt die Frage, ob die vergaberechtliche Aufklärung ein taugliches Mittel zur Verbesserung von Angebotsmängeln darstellen kann. Weiters beschreibt er die Konsequenzen von Aufklärung und Erörterung und die Rechtsfolgen ungenügender, säumiger oder abgelehnter Aufklärung oder Erörterung und skizziert die Zulässigkeitsgrenzen für Mängelbehebungen im offenen bzw nicht offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren.

