Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich des EG-Vergaberechts und erläutern, ob auch öffentliche Arbeitgeber vom Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts umfasst sind. Resümierend vertreten sie die Ansicht, dass ein Altersversorgungsvertrag nicht als öffentlicher Auftrag iSd Dienstleistungsrichtlinie qualifiziert werden kann, was nach Ansicht der Verfasser auch einen maßgeblichen Grund dafür bildet, eine Beschränkung der Ausschreibungspflicht durch die Tarifautonomie zuzulassen.

