Zusammenfassung: In dem Kurzbeitrag werden die Schlussanträge des GA Mengozzi in der Rs 237/05 zusammengefasst, in der dieser ua auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vertragsverletzungsklagen konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: DKR 92/50/EG, Art 226 EG

