Zusammenfassung: Das OLG Düsseldorf hatte über die Qualifikation eines Rechts zur Veräußerung eines errichteten Gebäudes als Baukonzession zu entscheiden. Weiters ging es darum, ob der Begriff der Entgeltlichkeit erfüllt ist, wenn das Entgelt nicht vom Auftraggeber stammt (sondern von einem Dritten).
Rechtsgrundlagen: § 99 III GWB