Zusammenfassung: Bloße Nachprüfungs- oder Rechtmäßigkeitsprüfungsrechte sprechen gegen das Vorliegen einer staatlichen Leitungsaufsicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 lit c BVergG 2006
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Zusammenfassung: Bloße Nachprüfungs- oder Rechtmäßigkeitsprüfungsrechte sprechen gegen das Vorliegen einer staatlichen Leitungsaufsicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 lit c BVergG 2006
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