§ 124 Abs 2 BVergG; § 120 Abs 2 Z 3 BVergG; SKR
Der EuGH bejaht die Zulässigkeit der Vergabe von Infrastrukturleistungen in Verbindung mit der Errichtung von Schienenstrecken im Verhandlungsverfahren und nimmt zum sachlichen Anwendungsbereich der SKR Stellung.