Das Eug prüft die Zulässigkeit der Vergabe von Reisebürodienstleistungen durch die europäische Kommission und erläutert, dass der für die Auftragserfüllung erforderliche Personalbedarf nicht schon bei der Öffnung der Angebote gedeckt sein muss.
EuG 06.07.2005, Rs T-148/04 (TQ3 Travel Solutions Belgium SA/Kommission)