vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Miete von unbeweglichen Gütern umfasst nicht auch deren Energieversorgung

VergaberechtWolfgang Pointner (Glosse)ZVB 2005/80ZVB 2005, 241 - 244 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Sofern ein Angebot über die Energieversorgung eines Mietgeräts in den Ausschreibungsunterlagen nicht gefordert wird, kann die Energielieferung auch keinen Angebotsbestandteil darstellen.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 96 Abs 1 BVergG 2002; § 914 ABGB; § 915 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!