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Zur Bindung an die Gründe des kassatorischen Nachprüfungsbescheids

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/79ZVB 2005, 238 - 241 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Solange ein kassierender Bestand Teil des Rechtsbestands darstellt, entfalten die Entscheidungsgründe in einem kassatorischen Nachprüfungsbescheid Bindungswirkung für das nachprüfungsverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 174 BVergG 2002; § 68 AVG

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