Zusammenfassung: Der GA Jacobs bestätigt die Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung für die Dauer eines nationalen Notstands.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 2 Z 3 BVergG; § 25 Abs 6 Z 3 BVergG
Zusammenfassung: Der GA Jacobs bestätigt die Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung für die Dauer eines nationalen Notstands.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 2 Z 3 BVergG; § 25 Abs 6 Z 3 BVergG