Zusammenfassung: Aus den Artt 43 und 49 EG lässt sich ein Transparenzgebot ableiten, die Artt 43 und 49 EG schließein eine Direktvergabe aber nicht zwangsläufig aus.
Rechtsgrundlagen: Art 43 EG; Art 49 EG; Art 81 EG
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Zusammenfassung: Aus den Artt 43 und 49 EG lässt sich ein Transparenzgebot ableiten, die Artt 43 und 49 EG schließein eine Direktvergabe aber nicht zwangsläufig aus.
Rechtsgrundlagen: Art 43 EG; Art 49 EG; Art 81 EG
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