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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/49ZVB-LSK 2005, 148 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Das BVA betont die Bindungswirkung der Ausschreibung und erläutert, dass der Verzicht des Auftraggebers auf eine formale Angebotsausscheidung keine Heilung des Widerspruchs eines Angebots zu den Ausschreibungskonditionen bewirken kann.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

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