Zusammenfassung: Widersprüchlichkeiten in den Zuschlagskriterien, die eine Erfüllbarkeit im Rahmen der Angebotsbewertung unmöglich erscheinen lassen, haben die Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 99 BVergG 2002; § 174 Abs 1 BVergG 2002
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