In dem Beitrag werden die wesentlichen Entscheidungsgründe des EugH in der Rs Fabricom SA zusammengefasst, in der geprüft wurde, ob die Erbringung von Vorarbeiten durch ein Unternehmen dessen Gleichstellung mit den anderen Bietern im Vergabeverfahren erfordern würde.
EuGH 03.03.2005, verb Rs C-21/03 und C-34/03 (Fabricom SA/Belgien)