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Zur Aktivlegitimation einzelner Mitglieder von Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften im Nachprüfungsverfahren

VergaberechtFranz Pachner (Glosse)ZVB 2005/53ZVB 2005, 159 - 160 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Die einzelnen Mitglieder einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft besitzen nicht zwangsläufig Aktivlegitimation in einem Nachprüfungsverfahren. Die Gewährung der Aktivlegitimation für einzelne Mitglieder einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft in einer nationalen Vergaberechtsordnung ist denkmöglich. Das Fehlen der Aktivlegitimation eines einzelnen Mitglieds einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft nach einer nationalen Vergaberechtsordnung hat aber die Unzulässigkeit der gesamten Klage zur Folge.

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