Zusammenfassung: Kurzbesprechung einer Entscheidung des UVS OÖ, in der dieser zur Ersatzfähigkeit von Pauschalgebühren nach der Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und zur Prüfungszuständigkeit des BVA bzw der ordentlichen Gerichte Stellung nahm.
Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG; § 74 Abs 2 AVG