Zusammenfassung: Das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags bzw eines Leistungsauftrags iSd BVergG setzt eine vertragliche Grundlage voraus.
Rechtsgrundlagen: § 1 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags bzw eines Leistungsauftrags iSd BVergG setzt eine vertragliche Grundlage voraus.
Rechtsgrundlagen: § 1 BVergG 2002
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