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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/122ZVB-LSK 2005, 340 Heft 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Bei erfolgreicher Geltendmachung eines Nachprüfungsantrags durch einen präsumtiven Bestbieter besitzt dieser einen Anspruch auf Erstattung der Pauschalgebühren gegenüber dem Nachprüfungswerber.

Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG

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