Zusammenfassung: Die Beurteilung eines Anspruchs des Nachprüfungswerbers auf Ersatz der Schriftsatzkosten durch den Auftraggeber fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BVA.
Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG; § 74 Abs 2 AVG
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Zusammenfassung: Die Beurteilung eines Anspruchs des Nachprüfungswerbers auf Ersatz der Schriftsatzkosten durch den Auftraggeber fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BVA.
Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG; § 74 Abs 2 AVG
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