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Bei Angebotslegung durch eine Bietergemeinschaft kommt das Recht der Stellung eines Feststellungsantrags nur der Bietergemeinschaft zu

VergaberechtWolfgang Pointner (Glosse)ZVB 2005/108ZVB 2005, 340 - 342 Heft 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Nur die gesamte Bietergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines Feststellungsantrags berechtigt; die Vertretungslegitimation muss nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 3 BVergG 2002; § 164 Abs 1 Z 2 BVergG 2002

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