Der Autor analysiert die Argumentationslinie des EuGH in der Rs Parking Brixen, in der dieser zur Abgrenzung zwischen Dienstleistungsaufträgen und -konzessionen Stellung nahm und die Rahmenbedingungen für In-House-Vergaben konkretisierte. Müller prüft in diesem Zusammenhang auch die Anwendbarkeit der Teckal-Kriterien außerhalb des Vergaberechts und stellt eigene Lösungsvorschläge zum Beherrschungsgrad zur Diskussion.