§ 181 BVergG; § 338 BVergG 2006
Dargestellt wird die Argumentationslinie des EuGH in der Rechtssache Stadtgemeinde Mödling, in der dieser prüfte, ob die Vergabe eines Entsorgungsvertrags und nachträgliche (Teil-)Abtretung des begünstigten öffentlichen Unternehmens an ein Privatunternehmen eine Umgehung des Vergaberechts begründet.