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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/89ZVB-LSK 2004, 347 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 55 Abs 1 BVergG 1997; § 105 Abs 1 BVergG 2002

Bestimmte Kriterien der Ausschreibung müssen zwingend erfüllt werden. Wird ein solches Muss-Kriterium nicht erfüllt, so stellt dies einen zwingenden Widerrufsgrund dar.

OGH 29.04.2004, 6 Ob 177/03b

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