Zusammenfassung: Unabhängig vom Vorbringen der Partei sind Ausscheidungsgründe genauso wie die Legitimation zur Antragstelllung eines Nachprüfungsverfahrens amtwegig zu prüfen. Der Auftraggeber hat bei der Zuschlagserteilung die Angebote auszuschließen, die den finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen nicht entsprechen. Die Eignungskriterien sind auch von der Behörde zu beachten, die das Ermittlungsverfahren bestimmt.