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Feststellung der Nichterteilung des Zuschlages an den Bestbieter

VergaberechtLesniak, Ilse (Glossar)ZVB 2003/53ZVB 2003, 145 - 147 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Wurde das Vergabeverfahren ohne Zuschlag durch einen Widerruf beendet, fehlt es an einem für eine Feststellung zugänglichen Tatbestand, wie dies in § 113 Abs 3 BVergG 1997 vorgeschrieben ist. Das BVA ist dafür zuständig festzustellen ob der Zuschlag rechtmäßig ergangen ist.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 1997

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