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Öffentlicher Auftraggeber als Bieter: Subauftrag ausschreibungspflichtig?

VergaberechtGutknecht, Brigitte (Glossar)ZVB 2003/52ZVB 2003, 142 - 144 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Das BVA befand es für unstrittig dass die BRZ-GmbH bei Subunternehmern nur Verträge abschließen darf, wenn vorher eine Ausschreibung erfolgte. Dies ist sowohl dem Vergabegesetz als auch dem BRZ-Gesetz zu entnehmen. § 115 BVergG legt fest, dass der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung nicht zulässig ist wenn noch kein Schlichtungsverfahren vor der BVKK versucht wurde.

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