Zusammenfassung: § 113 Abs 3 BVergG bestimmt, dass Anträge, die darauf hinauslaufen, dass das BVA feststellen soll, dass bei der Direktvergabe die Wahl nicht rechtmäßig war, unzulässig sind.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 1997
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Zusammenfassung: § 113 Abs 3 BVergG bestimmt, dass Anträge, die darauf hinauslaufen, dass das BVA feststellen soll, dass bei der Direktvergabe die Wahl nicht rechtmäßig war, unzulässig sind.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 1997
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