Zusammenfassung: Bei einem Antrag des Auftraggebers auf einstweilige Verfügung hat er entsprechend zu belegen, welche Auswirkungen eine spätere Zuschlagserteilung auf den Zeitplan hätte.
Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 3 BVergG 1997
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Zusammenfassung: Bei einem Antrag des Auftraggebers auf einstweilige Verfügung hat er entsprechend zu belegen, welche Auswirkungen eine spätere Zuschlagserteilung auf den Zeitplan hätte.
Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 3 BVergG 1997
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