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Entscheidung - BVA, 21.10.2002, N-53/02-3

VergaberechtZVB-LSK 2003/43ZVB-LSK 2003, 116 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Die gesetzliche Befugnis des BVA umfasst nicht statt dem Auftraggeber die für die Fortsetzung oder für die Beendigung des Verfahrens notwendigen Akte zu setzen. Ein darauf gerichteter Antrag ist daher unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 2 BVergG 2002; § 13 Abs 3 AVG

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