Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art. 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG ; Art. 22 RL 93/36
In dem Falle dass ein öffentlicher Auftraggeber Rechte die durch die europäische Gemeinschaft garantiert sind, verletzt, dürfen nationale Gerichte Präklusionsfristen nicht anwenden, die eine Anfechtung wegen Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nach Ablauf der Rechtmittelfrist nicht mehr ermöglichen. Die Ausschlussfristen müssen dager der RL 89/665 entsprechen.