§ 9a Abs 2 BEinstG idF BGBl I 2001/60; § 53 BVergG 1997
Förderungsprämien des BeinstG sind idR nicht wettbewerbswidrig, da sie der Gleichbehandlung behinderter Menschen dient. Allerdings muss man beachten was der Schutzzweck der Prämie ist und ob sie in diesem Fall den Nachteil mehr als nur ausgleicht.