Zusammenfassung: Im Falle einer Frist muss die Leistung entweder in diesem Zeitpunkt selbst erbracht werden oder einen Subunternehmer im Angebot nennen, der die Leistung übernimmt.
Rechtsgrundlagen: § 50 Abs 1 Z 1 Stmk VergG ( § 52 Abs 1 Z 1 BVergG 1997)
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