Zusammenfassung: Anfechten können diejenigen die an einem gesetzeswidrigen Verfahren teilgenommen haben, um ihre Möglichkeit des Auftragszuschlags zu wahren.
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 BVergG 1997; § 104 Abs 1 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Anfechten können diejenigen die an einem gesetzeswidrigen Verfahren teilgenommen haben, um ihre Möglichkeit des Auftragszuschlags zu wahren.
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 BVergG 1997; § 104 Abs 1 BVergG 2002
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