Zusammenfassung: Es ist notwendig, dass man bereits im Zeitpunkt des Angebots die notwendigen personellen und technischen Ressourcen besitzt. Dies kann man nicht nachbringen.
Rechtsgrundlagen: § 47 Z 1 WLVergG; § 48 Abs 2 WLVergG
Stichworte: Sagmeister, Adelheid; Personelle Ressources des Bieters als Eignuns- oder Zuschlagskriterium, ZVB 2003/15