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Fehlerhafte firmenmäßige Fertigung

VergaberechtWeber, Sonja (Glossar)ZVB 2003/24ZVB 2003, 59 - 60 Heft 2 v. 1.2.2003

ÖNORM A 2050 vom 01.01.1993; § 66 Abs 7 BVergG 2002; § 83 Abs 1 BVergG 2002; 1298 ABGB

Wird nur ein Teil des Anbots firmenmäßig gefertigt, so muss man dieses Anbot ausscheiden, da es kein rechtswirksames Anbot des Anbotstellers darstellt. Die Verletzung von den Selbstbindungsnormen der Organe, den Vergabebestimmungen, kann Schadenersatz nach sich ziehen (da der Bieter auf sie vertrauen darf)

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