Zusammenfassung: Wenn die Punkte Refernzprojekt und personelle Ressourcen nicht näher präzisiert werden, dann stellen sie Zuschlagkriterien, sondern nur Eignungskriterien dar. Es wurde in der Projektausschreibung nicht erwähnt welches Gewicht die Punkte erhalten würden.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 4 BVergG 1997; § 53 BVergG 1997; § 58 Abs 2 BVergG 1997; § 60 Abs 3, 7 BVergG 1997