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Entscheidung - BVA, 30.09.2002, N-47/02-7

VergaberechtZVB-LSK 2003/4ZVB-LSK 2003, 18 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Da die Antragsstellerin am Verfahrne nicht teilgenommen hat, kann sie auch kein rechtliches Interesse an einer Teilnahme am Verfahren aufweisen und daher auch keinen Schaden behaupten.

Rechtsgrundlagen: § 115 Abs 1 BVergG 1997; § 116 Abs 1 BVergG 1997

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