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Bescheinigung eines drohenden Schadens bei einstweiliger Verfügung?

VergaberechtMag. Latzenhofer, Alexander, Verwaltungsjurist in der Sektion Unternehmen und Technologie des Wirtschaftsministeriums und selbstständiger wissenschaftlicher Vergaberechtskonsulent (Glossar)ZVB 2003/7ZVB 2003, 22 - 24 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt um den Zuschlag an die Baufirma für den Ausbau der Autobahn für nichtig zu erklären. Die Antragstellerin hatte sich an der Ausschreibung beteiligt. Es wurde ein Schaden aufgeführt, allerdings nicht begründet weshalb er durch den Zuschlag erlitten werden würde. Weiters überwog in dem Fall das öffentliche Interesse, da die behandelte Strecke häufig Unfälle auslöste.

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