Zusammenfassung: Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt um den Zuschlag an die Baufirma für den Ausbau der Autobahn für nichtig zu erklären. Die Antragstellerin hatte sich an der Ausschreibung beteiligt. Es wurde ein Schaden aufgeführt, allerdings nicht begründet weshalb er durch den Zuschlag erlitten werden würde. Weiters überwog in dem Fall das öffentliche Interesse, da die behandelte Strecke häufig Unfälle auslöste.