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Neuere Spruchpraxis B-VKK

VergaberechtUniv.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Vorstand des Instituts für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der WU-Wien, Vorsitzender der B-VKKZVB 2002/79ZVB 2002, 196 Heft 7 und 8 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt neue Entscheidungen der B-VKK. So hängt es davon ab, ob eine Einrichtung eine zentrale Beschaffungsstelle gemäß Anhang V zum BVergG ist, welche Schwellenwertregelung auf sie anwendbar ist. Die Vergabe von Kassenplanstellen für Fachärzte fällt laut B-VKK nicht unter das BVergG sondern unter § 324 ASVG. Gemeinschaftsrechtskonform hat ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung zweistufig zu sein.

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