Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt neue Entscheidungen der B-VKK. So hängt es davon ab, ob eine Einrichtung eine zentrale Beschaffungsstelle gemäß Anhang V zum BVergG ist, welche Schwellenwertregelung auf sie anwendbar ist. Die Vergabe von Kassenplanstellen für Fachärzte fällt laut B-VKK nicht unter das BVergG sondern unter § 324 ASVG. Gemeinschaftsrechtskonform hat ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung zweistufig zu sein.