Zusammenfassung: Der Auftraggeber kann im zweistufigen Verfahren unter den geeigneten Bewerber frei wählen, welche in die zweite Stufe gelangen sollen. Er ist nicht verpflichtet, alle angegebenen Referenzen der Bewerber zu überprüfen. Die Behörde überprüft diese Auswahl nur in der Hinsicht, ob der Auftraggeber seinen Ermessenspielraum nicht überschritten hat, und ob die Entscheidung auf den Angaben in den Eignungsnachweisen beruht. Rechtswidrig ist eine Auswahl dann, wenn der Bewerber nicht einmal die verlangten Mindestanforderungen erfüllt.