Zusammenfassung: Dieses Vorabentscheidungsverfahren behandelt die Frage, welche Regelungen auf einen Dienstleistungsauftrag anzuwenden sind, wenn er in mehrere Teilleistungen aufgeteilt werden kann aber einen einheitlichen Zweck verfolgt. Sind diese Teilleistungen unterschiedlichen Referenznummern der CPC-Nomenklatur zuzuordnen, erfolgt die Bestimmung der anwendbaren Regeln gesondert für jede Teilleistung. Die Bestimmung geschieht dann über die wertmäßige überwiegende Dienstleistungsart.