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Das BVergG 2002 - ein einheitliches Vergaberecht für Österreich

VergaberechtDr. Michael Fruhmann, Leiter des für Legistik des BVergG zuständigen Referates V A 8 a im Bundeskanzleramt-VerfassungsdienstZVB 2002/82ZVB 2002, 206 - 210 Heft 7 und 8 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Dieser Beitrag bespricht das BVergG 2002, welches am 22.5.2002 vom Nationalrat beschlossen wurde und für den Bund am 1.9.2002 in Kraft tritt. Das Hauptaugenmerk bei der Novellierung lag auf der Schaffung eines einheitlichen Vergaberechts für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Rechtsgrundlagen: BVergG 2002

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