Zusammenfassung: Dieser Beitrag bespricht das BVergG 2002, welches am 22.5.2002 vom Nationalrat beschlossen wurde und für den Bund am 1.9.2002 in Kraft tritt. Das Hauptaugenmerk bei der Novellierung lag auf der Schaffung eines einheitlichen Vergaberechts für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Rechtsgrundlagen: BVergG 2002