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Dienstleistungsauftrag an verbundenes Unternahmen im Sektorenbereich

VergaberechtAss.-Prof. Dr. Brigitte Gutknecht, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität WienZVB 2002/68ZVB 2002, 164 Heft 6 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: In dieser Entscheidung der B-VKK geht es darum, wie der beherrschende Einfluss iSd § 15 Z 6 BVergG ausgestaltet sein muss. Wenn der Sektorenauftraggeber zu 51 % am Stammkapitals einer verbundenen GmbH beteiligt ist, kann er einen beherrschenden Einfluss ausüben. Die verbundene GmbH ist überwiegend für den Sektorenauftraggeber tätig, wenn 80 % des Umsatzes mit der betreffenden Dienstleistung durch das Geschäft mit dem Sektorenauftraggeber zustande kommt.

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