Zusammenfassung: Die Autorin behandelt die Neuerungen im Landesvergaberecht Kärntens durch die Novelle vom 23.5.2002. Es wird der Rechtschutz nun auch auf den Unterschwellenbereich ausgedehnt. Eine Ombudsstelle für Vergabewesen ist eingerichtet worden, welche statt eines Vorverfahrens zwischen Bieter und vergebender Stelle ein Vorprüfungsverfahren durchführt. Sie kann auch unverbindliche Stellungnahmen über die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Vergabeverfahren abgegeben.